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   Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-358/89   

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https://dejure.org/1992,22917
Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-358/89 (https://dejure.org/1992,22917)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.04.1992 - C-358/89 (https://dejure.org/1992,22917)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. April 1992 - C-358/89 (https://dejure.org/1992,22917)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Extramet Industrie SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Dumping - Endgültiger Zoll - Calcium-Metall

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 10.03.1992 - 174/87

    Ricoh / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-358/89
    In mehreren, der "Normalpapierkopierer"-Urteile vom 10. März 1992 (Rechtssachen C-171/87, Slg. 1992, I-1237; C-174/87, Slg. 1992, I-1335; C-175/87, Slg. 1992, I-1409; C-176/87, Slg. 1992, I-1493; C-177/87, Slg. 1992, I-1535 und C-179/87, Slg. 1992, I-1635) hat der Gerichtshof entschieden, daß Waren im Rahmen eines Antidumpingverfahrens als gleichartig angesehen werden können, wenn sie miteinander in Wettbewerb stehen.

    Der Gerichtshof hat kürzlich in mehreren der "Normalpapierkopierer"-Fälle bestätigt, daß die Beantwortung der Frage, ob die Interessen der Gemeinschaft ein Eingreifen erforderten, die Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte voraussetze, und daß die gerichtliche Kontrolle einer solchen Beurteilung auf die Prüfung der Frage zu beschränken sei, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden seien, ob der Sachverhalt, der der getroffenen Wahl zugrunde gelegt worden sei, zutreffend festgestellt worden sei und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmißbrauch vorlägen: Vgl. etwa das Urteil vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-174/87 (Randnr. 68).

  • EuGH, 22.10.1991 - C-16/90

    Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-358/89
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. Oktober 1991 in der Rechtssache C-16/90 (Nölle, Sig. 1991, I-5163) festgestellt hat, fällt zwar die Auswahl eines Drittlands für diese Zwecke in den Spielraum, über den die Gemeinschaftsorgane bei der Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte verfügen, doch unterliegt die Ausübung dieses Ermessens grundsätzlich der gerichtlichen Nachprüfung.
  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-358/89
    Die grundlegende Bedeutung dieses Ziels hat der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache ' 6/72 (Euröpemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215, Randnr. 24) betont.
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